Satzung Fanclub
Satzung des HSV-Fanclubs „Born in 1887“
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Fanclub trägt den Namen: „Born in 1887“
(2) Der Sitz des Fanclubs ist die im Impressum der Homepage www.born-in-1887.de
angegebene Adresse.
§ 2 Geschäftsjahr
(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Vereinszweck
(1) Förderung der Fankultur und Unterstützung des Hamburger Sport Vereins e.V. und der
HSV Fußball AG.
(2) Organisation und Durchführung von Fahrten zu Heim- und Auswärtsspielen
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied kann jeder werden der Fan des HSV ist.
(2) Die Mitgliedschaft bedarf eines schriftlichen Antrages.
(3) Über die Aufnahme von Neumitgliedern entscheidet der Vorstand. Zur Entscheidung
genügt die einfache Mehrheit.
(4) Bei Ablehnung eines Antrages müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt
werden. Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentliche Vereinsinteressen
entgegenstehen.
(5) Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Quartalsabschluss beendet werden. Hierzu ist eine
schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied ausreichend. Beim Ausscheiden
von Mitgliedern wird der Fanclub „Born in 1887“ von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt.
(6) Mitgliedern ist es untersagt, in jeglicher Weise dem Fanclub zu schaden! Dieses beinhaltet
u.a. die Verbreitung von extremistischer politischer und religiöser Gesinnung, Material und
Parolen und/oder die vorsätzliche Verbreitung und Anstiftung von Gewalt. Zuwiderhandlungen
haben den Ausschluss des betreffen Mitglieds zur Folge. Gesetz des Falles wird der HSV von
solchen Vorkommnissen dieses Mitgliedes informiert, um unsere Distanzierung zu
gewährleisten und den Club zu schützen.
§ 5 Beiträge
(1) Der jährliche Beitrag beträgt 60,00 Euro. Für Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner
sowie Wehr- und Zivildienstleistende und HSV-Mitglieder gilt ein ermäßigter Beitrag von 30,00
Euro. Die Beitragszahlung erfolgt im Lastschriftverfahren. Kosten für eventuelle Lastschrift-
Rückläufer sind durch das Mitglied selbst zu tragen.(2) Der jährliche Beitrag für Familien und Paare beträgt 90,00 Euro. Der Familienbeitrag kann
in Anspruch genommen werden für 2 Erwachsene und sämtliche im Haushalt lebende Kinder
die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung ist jedoch, dass
mindestens 2 Personen aus dem gleichen Haushalt in den Fanclub eintreten. Wenn
mindestens 1 Mitglied auch Mitglied im HSV ist, gilt ein ermäßigter Beitrag von 60,00 Euro.
Wenn 2 Mitglieder auch Mitglied im HSV sind oder 2 Mitglieder bereits Rentner/Pensionär
sind, gilt ein ermäßigter Beitrag von 45 Euro.
§ 6 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus:
1. Dem/der ersten Vorsitzenden
2. Dem/der zweiten Vorsitzenden
3. Dem/der dritten Vorsitzenden
4. Dem/der Kassenwart/-in
5. Dem/der Schriftführer/-in
6. Dem/der Eventmanager/-in
Der Vorstand hält mindestens 1 x im Monat eine Vorstandssitzung ab. Jede/r Vorsitzende
kann eine/n Beisitzer/-in bestimmen, welche/r auf Vorstandssitzungen teilnahme- und
redeberechtigt ist, allerdings über kein Stimmrecht verfügen.
(2) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der
Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher
Mehrheit. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme der/des ersten Vorsitzenden.
(3) Der Vorstand wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei
Jahren gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl im Amt. Bei Vorstandswahlen wird eine
einfache Mehrheit der Stimmberechtigten anwesenden Mitglieder benötigt. Wählbar sind nur
Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Wiederwahl eines
Vorstandsmitgliedes ist zulässig.
(4) Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus
dem Fanclub aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand kann bei
Ausscheiden eines Organmitgliedes den Posten bis zur nächsten ordentlichen
Jahreshauptversammlung kommissarisch besetzen.
(5) Der Vorstand vertritt den Verein in allen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Vorstandes
haben Alleinvertretungsrecht.
(6) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Club nur mit Beschränkung auf das
Clubvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist in soweit begrenzt.
(7) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben Ihre Ämter ohne Vergütung aus.
§ 7 Mitgliederversammlung
(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im ersten Quartal statt.
(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn das Interesse des Vereins
es erfordert oder wenn ¼ der stimmberechtigten Mitglieder es schriftlich unter Angabe der
Gründe beim Vorstand beantragt.(3) Anträge zur Mitgliederversammlung können vom Vorstand und von den stimmberechtigten
Mitgliedern eingebracht werden.
(4) Über die Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung
gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine
Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
§ 8 Beschlussfassung von Mitgliederversammlungen
(1) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder
beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder gefasst; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der
Versammlungsleiters/in den Ausschlag. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene
Stimmen.
(2) Stimmrecht besitzen nur Mitglieder, die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Mitglieder, denen kein Stimmrecht
zusteht, können an der Mitgliederversammlung als Gäste teilnehmen.
(3) Schriftliche Abstimmungen und schriftliche Wahlen erfolgen nur, wenn mindestens 1/3 der
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies verlangt.
(4) Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
(5) Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller stimmberechtigten
Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen stimmberechtigten Mitglieder
muss schriftlich erfolgen.
§ 9 Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Personen zur
Kassenprüfung. Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstandes sein und müssen Mitglied im
Verein sein. Wiederwahl ist nicht zulässig.
§ 10 Ernennung von Ehrenmitgliedern
Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag
des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern
erfolgt auf Lebenszeit; sie bedarf einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder.
§ 11 Ticketbestellungen über den OFC
(1) Bei Kartenbestellungen müssen die Mitglieder angeben, ob sie Stehplatz- oder
Sitzplatzkarten haben möchten. Sollte diese Angabe fehlen, wird automatisch die
günstigste verfügbare Sitzplatzkategorie gebucht. Werden Sitzplatzkarten gebucht ohne
Angabe eines bestimmten Blocks/Bereichs, wird ebenfalls die günstigste verfügbare
Sitzplatzkategorie gebucht.
(2) Wer Tickets über den OFC bestellt, ist zur Abnahme dieser Tickets verpflichtet. Dies
gilt auch für den Fall, dass anstatt der bestellten Stehplatzkarten aufgrund der Zuteilung
durch den HSV nur Sitzplatzkarten zur Verfügung stehen.(3) Es ist untersagt, über den OFC erworbene Eintrittskarten, über Internet-Auktionshäuser
anzubieten.
(4) Bei Verstoß gegen § 11 Abs. 3 kann durch Beschluss des Vorstandes das Mitglied aus
dem OFC ausgeschlossen werden. Vor der Entscheidung über einem Ausschluss
bekommt das Mitglied die Möglichkeit, zu der Angelegenheit innerhalb von 7 Tagen
schriftlich Stellung zu nehmen.
(5) Bei Verstößen gegen § 11 Abs. 3 werden die persönlichen Daten (Name, Anschrift)
generell an die HSV Fußball AG weitergeleitet.
(6) Kosten und Schäden die durch einen Verstoß gegen § 11 Abs. 2 und Abs. 3 entstehen,
werden vom OFC an das verantwortliche Mitglied weitergegeben.
(7) Falls der OFC für ein Spiel nicht ausreichend Karten von der HSV Fußball AG zugeteilt
bekommt, erfolgt die Zuteilung der Karten wie folgt:
a) Zunächst gehen die Karten an OFC Mitglieder die ebenfalls Mitglied im HSV sind und
eine Karte vorbestellt haben. Die Verteilung erfolgt nach Eingang der Bestellung.
b) Sind weitere Karten vorhanden, werden diese an die OFC Mitglieder verteilt, die eine
Karte vorbestellt haben. Die Verteilung erfolgt nach Eingang der Bestellung.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung ist in vorliegender Form von der Mitgliederversammlung des Fanclubs am
26.07.2025 beschlossen worden. Die alte Satzung vom 18.01.2025 verliert hiermit Ihre
Wirkung.